Das Mountainbike gilt eher als Sportgerät und weniger als Verkehrsmittel, da es häufig nicht mit den in Deutschland geltendenStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gefordertenKomponenten wie Beleuchtung, Klingel und Rückstrahler ausgestattet ist.Nach einer entsprechenden Aufrüstung mit einer Lichtanlage und anderen notwendigen Komponenten, ist das Mountainbike/ All-Terrain-Bike selbstverständlich auch im Straßenverkehr einsetzbar – mehr Spaß bringt aber die Fahrt im hügeligen Gelände.



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BERGSTEIGER 7.0

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